Einspruch Ute und Oskar Knobloch, 15.02.21

Einspruch der Fam. Knobloch zum Bebauungsplan Jakobstraße / Lohnsbachpark als Anlieger und Bürger von Winnweiler.

Der Einspruch, Punkt 1 bis 10, richtet sich gegen die beiden 4-stöckigen Wohnblöcke mit 46 Parkplätzen hinter der Sparkasse direkt am Lohnsbach.

  1. Die Anwohner wurden weder in einer Anliegerversammlung noch in einer anderen Form informiert.
    Eine solche Bebauung mit 12,5m Höhe und 4 Etagen ist absolut untypisch für ganz Winnweiler und passt nicht neben das Nachbarhaus der Sparkasse mit zwei Etagen plus Dach.
    Wir beantragen für die weitere Planung eine öffentlich Anliegerversammlung.
  2. Eine Umverteilung der Parkplätze wurde im Rat nicht behandelt.
    Durch die geplanten 23 Wohneinheiten mit 46 Parkplätzen wird eine sehr große Fläche befestigt und als Wasserrückhaltung vernichtet. Da nicht genügend Platz vorhanden ist, überschneiden sich die neu geplanten Parkplätze teilweise mit den vorh. Plätzen der Mitarbeiter der Sparkasse. Es ist zu befürchten, dass diese sich auf die restliche Fläche verteilen, bzw. den Gemeindeparkplatz mitbenutzen. Dieser wurde u.a. aus Ausgleichsgeldern errichtet und dient der Allgemeinheit.
    Wir beantragen ein Parkplatzkonzept für alle Flächen von Park, Sparkasse und Gemeinde.
  3. Die Hochwasserproblematik wurde im Rat nicht behandelt.
    Der wichtigste Kritikpunkt ist das Bauen in einem hochwassergefährdeten Gebiet. Der Park incl. der Wiesen links und rechts vom Lohnsbach, standen bereits mehrmals unter Wasser. Letztmals war dies 2016 der Fall, Bilder sind vorhanden. Das Maximum, welches wir erlebt haben, war in den 90-iger Jahren. Da stand auch der Spielplatz und der heutige Gemeindeparkplatz unter Wasser. Dieser ca. 1200m2 große befestigte Platz, wurde vor ca. 15 Jahren angelegt und hat bereits die Retentionsfläche, welche wichtig ist gegen Hochwasser, erheblich reduziert; das kann so nicht weitergehen. Für solche Flächen direkt am Bach gibt es wissenschaftlich gesehen, keinen Ausgleich. Damals hatte der Kreis eine 30m Linie parallel zum Bach gezogen, welche nicht verfestigt werden durfte. Dies sollte als Minimum heute auch noch gelten, da der Klimawandel stark zugenommen hat.
    Selbst wenn Winnweiler die meisten Jahre verschont bleibt, erhöht sich durch die Bebauung die Hochwassergefahr für den weiteren Verlauf von Lohnsbach und der Alsenz, d.h. die Anlieger werden stärker und öfters betroffen sein.
    Es gibt für unsere VG die Karte „Gefährdungsanalyse Sturzflut nach Starkregen“, danach liegt die Bebauung in einem Überschwemmungsgebiet. Selbst wenn das Überschwemmungsgebiet rechtlich als solches nicht ausgewiesen wurde, beruht diese Feststellung auf wissenschaftlichen Untersuchungen.
    Vor einer Bebauung beantragen wir ein Hochwasserkonzept für den Lohnsbach.
  4. Das erhöhte Verkehrsaufkommen in unserer Verkehrsberuhigten Zone durch 46 zusätzliche Fahrzeuge wurde nicht diskutiert.
    Die Ausfahrt links der Sparkasse ist eng und unübersichtlich. Hier wäre durch Wohnblock A gegenüber jetzt, mit einer erheblichen Zunahme des Verkehrs zu rechnen. Die Zufahrt von Wohnblock B ist über den Besucherparkplatz der Sparkasse geplant. Hier gibt es zu Geschäftszeiten der Sparkassen nicht nur ein erhöhtes Verkehrsaufkommen, auch viele Fußgänger bewegen sich in diesem Bereich. Die Gefährdung nimmt zu, ebenso die Luftverschmutzung.
    Wir beantragen ein Verkehrs‐ und Umweltgutachten für diese Bereiche.
  5. Die Erholungsfunktion des Parks wird nachhaltig negativ beeinflusst.
    Der Spielplatz soll hinter dem Gemeindeparkplatz (zurzeit Wildwiese) erweitert werden mit Spielmöglichkeiten und Ruhebänken. Wohnblock B mit 4 Etagen steht direkt angrenzend an diesen Bereich. Die 12,5m Front wirkt erdrückend und das Gefühl von vielen Leuten beobachtet zu werden, mindert die Erholungsfunktion der neu gestalteten Fläche.
    Gleiches gilt für den Teichbereich des Parks und insbesondere für den Idyllischen Bachweg, vorbei am rechts liegenden Pfarrgarten schaut man links auf die neue Häuserfront. Gerade in diesem Teil nimmt die neue Bebauung am Nachmitttag die Sonne und verdunkelt diesen Teil des Parks mit entsprechend negativen Folgen.
    Wir beantragen das Thema Abschattung zu analysieren.
  6. Das Umlegen des Lohnbaches wurde nie im Rat angesprochen.
    Die Karte zum Bebauungsplan gibt es für 2020 in zwei Versionen: Im Stand April 2020 ist der Lohnsbach noch in seinem alten Bett und für den Teich wird, wie bisher auch, Wasser nach der Brücke abgezweigt. Im Stand Dezember 2020 ist der Lohnsbach in einem Bereich von ca. 50m trockengelegt und er wird über den Teich „umgeleitet“. Dieser gravierende Eingriff in die Natur wurde zu keinem Zeitpunkt im Rat besprochen oder beschlossen.
    Bei Regen hat der Bach immer viel Wasser und kann leicht zu einem kleinen Strom anschwellen. Ende Januar, Anfang Februar war dies gerade der Fall. Das stark fließende Wasser beeinflusst den Teich negativ. Ob die Funktion eines Teiches noch gegeben ist, muss untersucht werden.
    Wir beantragen für die Verlegung des Lohnsbach ein wasserrechtliches Verfahren.
  7. Die landwirtschaftliche Vorbelastung nach dem Bebauungsplan F2.1.1 ist nicht gegeben.
    Im weiten Umkreis vom Park gibt es keine Landwirtschaft; einzig im Süden schließen sich, aber erst nach der Künstlerwiese Richtung Lohnsfeld, Pferdekoppeln an. Da diese vermeintliche Vorbelastung an verschiedenen Stellen im Plan als Begründung genommen wird, um die weiteren Belastungen zu relativieren, sind all diese Folgerungen nicht gegeben und nicht richtig.
    Wir beantragen eine diesbezügliche Überarbeitung des Bebauungsplanes.
  8. Viele Bewertungen sind subjektiv ohne nachprüfbare Begründung.
    In Punkt F 2.1.1 werden bei der Bewertung verstärkte Beeinträchtigungen bestätigt, dann aber „städtebauliche Entwicklungsvorstellungen“ als höherwertig eingestuft. Wer und auf welcher Basis wurde diese Priorisierung festgelegt?
    Wir sehen das anders.
    Die verminderte Erholungsfunktion wird als verträglich eingestuft; auch hier die Frage: Wer und auf welcher Grundlage wurde dies festgelegt?
    Gem. Planverfasser ist die Verstärkung der Schallsituation gegeben, sie wurde aber nicht wissenschaftlich quantifiziert. Dennoch wird festgestellt, dass nicht mit erheblichen Auswirkungen auf Menschen zu rechnen ist. Dies kann nur Jemand schreiben, der noch nie in der „Verkehrsberuhigten Zone“ gewohnt hat. Es gibt wahrscheinlich keine Straße im Ort die lauter ist und mit mehr Abgasen belastet ist, als die beruhigte Zone. Ein schalltechnisches Gutachten und Verkehrskonzepte sind erforderlich. Es kann nicht sein, dass zusätzliche Emissionen nur deshalb als unbedenklich eingestuft werden, weil bereits genügend vorhanden sind!
    Der Satz „Es ist davon auszugehen, dass sich die zusätzlichen Luftschadstoffe kurzfristig verflüchtigen“ ist oberflächlich und für die Anwohner eine Zumutung.
    Wir beantragen auch hier eine diesbezügliche Überarbeitung des Bebauungsplanes.
  9. Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen sind nicht gleichwertig.
    Baum und Strauchpflanzungen sind begrüßenswert, können aber den Verlust einer Wiese direkt am Bach mit großem Wasserrückhaltevermögen nicht kompensieren. Die zusätzlichen Beeinträchtigungen auf Menschen und Umwelt können durch eine „Abbuchung eines Ökokontos“, was mit dem Standort gar nichts zu tun hat, nicht und schon gar nicht „vollumfänglich“ kompensiert werden.
    Auch wenn die Gesetze Ausgleichsmaßnahmen zulassen, kann man sich nicht dahinter verstecken und gravierende Entscheidungen gegen BürgerInnen und AnwohnerInnen damit begründen. Das mag rechtlich in Ordnung sein, moralisch bleibt es fragwürdig.
    Wir beantragen einen Abstand von mind. 30m zum derzeitigen Lohnsbach einzuhalten.
  10. Wirtschaftliche Interessen werden höher bewertet als negative Auswirkungen auf Natur, Klima und Anwohner.
    In der Einleitung zu E 1. wird als Begründung zur Errichtung zweier 4‐stöckiger Wohnblöcke gute Vermarktungsmöglichkeiten wegen der Autobahnanbindung aufgeführt. Diese These begründet die subjektiven Ansichten aller Bedenken und negativen Auswirkungen auf Menschen, Park und Umwelt. Sie wird höher bewertet als der Klima‐ und Menschenschutz. Dies betrifft insbesondere die Punkte E5.2 und E5.7. Auch die in F vorgenommene minderwertige Einstufung in nur Biotopwert 1‐2 ist willkürlich. Es fehlt eine wissenschaftliche oder zumindest nachvollziehbare Begründung. In F2.1.8 zweiter Abschnitt werden wichtige Beeinträchtigungen aufgelistet; auch die Erhöhung vom Oberflächenabfluss, was Hochwasser begünstigt.
    Die Folge sollte eine Reduzierung der bebauten Fläche sein. Dies wird nicht vorgeschlagen, sondern wiederum nur auf Ausgleichsmaßnahmen verwiesen, was dem Verlust an Boden und Belastungen von Menschen vor Ort nicht gutmacht. In Punkt F2.4.1 Schutzgut Mensch, letzter Absatz „Unvermeidbare Belastungen“ werden die zusätzlichen Belastungen auf den Menschen als „nicht erheblich“ eingestuft. Dies ist nicht richtig. Im Fachbeitrag Naturschutz wird die gleiche Argumentationskette verwendet mit den gleichen subjektiven Bewertungen. Unter 9.2 Vermeidungsmaßnahmen V5 wird eine „Höhenbeschränkung der baulichen Anlagen zur Integration des Baugebietes in das Orts‐ und Landschaftsbild“ festgelegt. Genau dagegen verstößt die geplante Höhe von 12,5m mit 4 Etagen.
    Wir beantragen die Wiese (30m Linie) dem Park zuzuordnen und den Bebauungsplan und die Parksanierung entsprechend zu überarbeiten. Die Gemeinde soll dazu ein Vorkaufsrecht erwirken.

Mit Freundlichen Grüßen

Ute und Oskar Knobloch
Winnweiler, Jakobstraße 21a

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