Einspruch der Familie Eveyln & Tobias Knobloch gegen den Bebauungsplan Jakobstraße / Lohnsbachpark als Anlieger und Bürger von Winnweiler
- Uns stört, dass für ein rein kommerzielles Bauvorhaben Steuergelder verwendet werden um den Bachlauf zu verändern. Forscher sagen voraus, dass die Hochwassergefahr im Zuge des Klimawandels weltweit zunimmt wie Willner et al. vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in einer Studie vorhersagen.1 Eine Bach-Renaturierung kann sinnvoll sein, um einer solchen Überschwemmungsgefahr entgegenzuwirken. Im aktuellen Bebauungsplan ist vorgesehen, den Bachlauf durch den Teich zu führen, welcher aktuell im Hochwasserfall als Rückhaltebecken dient. Die Maßnahme führt nicht zu einer größeren Rückhaltefläche. Die zusätzlich versiegelte Fläche würde jedoch die Sickerungsmöglichkeit bei Niederschlägen reduzieren. Zudem hat sich im aktuellen Bachlauf und Teich seit Jahren ein eigenes kleines Ökosystem entwickelt. Es scheint als diene die Renaturierungsmaßnahme lediglich dazu, das Gebäude näher an den aktuellen Bachlauf bauen zu können. Es ist für uns daher nicht nachvollziehbar, warum diese Kosten nicht vom Bauherren getragen werden sollen.
Wir beantragen die Einhaltung eines Abstands von 30 m zur Bach, keine Verlegung des Baches oder zumindest die Umlage der Kosten auf den Bauherren. Zusätzlich beantragen wir die Renaturierung von Fachpersonal für Gewässer- und Umweltschutz nochmals zu überprüfen. - Zudem liegt der Bereich, welcher bebaut werden soll, in einem Grundwasserneubildungsgebiet, wie dem „geoportal Wasser rlp“ zu entnehmen ist.2 Eine Bebauung hätte Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, welcher aufgrund der zunehmend anhaltenden Hitze durch den Klimawandel jährlich sinkt. Außerdem würden mehr unversiegelte Flächen helfen bei hohen Niederschlägen bzw. Starkwetterereignissen Wassermassen aufzunehmen. Die Flächenversiegelung wäre somit ein weiteres Risiko für Überschwemmungen.
Wir beantragen die Flächen für Grundwasserneubildungen zu belassen um weitere Risiken für Überschwemmungen zu minimieren. - Laut Straßenverkehrsordnung3 darf man in einem verkehrsberuhigten Bereich „[…]die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.“. Da sich jedoch viele Autofahrer nicht an die Vorschrift „Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.“ Halten, birgt der Spaziergang mit Kindern durch Winnweiler große Gefahr. Es ist davon auszugehen, dass das Verkehrsaufkommen, die Schadstoff- und die Lärmbelastung bei 46 neuen Parkplätzen weiter steigen.
Wir beantragen, das Volumen des Bauvorhabens zu reduzieren, wodurch weniger Parkplätze nötig sind, was die Zusatzbelastung des Verkehrs reduziert wird. - Als Eltern nutzen wir den Park täglich, wir befürchten durch das Bauvorhaben entstehen Lärm und unnötig viel Bauverkehr, was für eine lange Zeit den einzigen Spielplatz in Winnweiler stört, der noch einigermaßen intakt ist. Auch nach Abschluss der Bauarbeiten stören für den Ortskern untypisch überdimensionierte Häuser das idyllische Bild vom Park.
Wir beantragen die Höhe der geplanten Häuser zu reduzieren um sich an das Ortsbild anzupassen. - Wertvolle Fläche für Vegetation und Tiere gehen wieder verloren durch kommerzielle Bebauung. Brach- und Blühflächen sollten ausgeweitet anstatt vernichtet werden, dies hätte einen positiven Effekt auf die Biodiversität in Deutschland, die stets geringer wird, siehe Studien vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB). Zugleich kann die Bodenfläche, die versiegelt wird nicht mehr zur Kühlung der Umgebung beitragen und verändert somit das Kleinklima der umliegenden Fläche, dies beeinflusst zusätzlich die Umgebung der Tierwelt mit dem kleiner werdenden Lebensraum der Tiere.
Wir beantragen Flächen für Vegetation und Biodiversität auszuweiten oder diese falls bereits vorhanden unverändert zu belassen bzw. die Infrastruktur nicht zu belasten.
Freundliche Grüße
Evelyn & Tobias Knobloch
Winnweiler, Jakostraße 21
1 Willner, Sven N., Anders Levermann, Fang Zhao, and Katja Frieler. „Adaptation required to preserve future high-end river flood risk at present levels.“ Science advances 4, no. 1 (2018): eaao1914.
2 Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (MUEEF), Abteilung Wasserwirtschaft, LVermGeo Rheinland-Pfalz, https://geoportal-wasser.rlp-umwelt.de/servlet/is/2025/
3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2), Richtzeichen, Zeichen 325.1