Einspruch von Christa und Wolfgang Mayer zum Bebauungsplan Jakobstraße/Lohnsbachpark als Bürger*in von Winnweiler.
- Der ausgelegte Lageplan weist keine zusätzlichen 46 Stellplätze auf, wie im Plan beschrieben.
Wir fordern die Vorlage eines Plans, in dem alle aufgeführten Maßnahmen maßstabsgerecht dargestellt werden. Zudem ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen in diesem verkehrsberuhigten Bereich zu rechnen.
Deshalb beantragen wir ein entsprechendes Gutachten bezüglich Verkehr und Feinstaubbelastung. - In den Vorberatungen des Bebauungsplans im Ortsgemeinderat wurde lediglich die Schaffung von Wohnraum angeführt.
Nun ist von einem Mischgebiet die Rede, in dem neben Wohngebäuden auch- Geschäfts-und Bürogebäude
- Einzelhandelsbetriebe
- Schank-und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes
- sonstige Gewerbebetriebe
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke erlaubt sein sollen.Das verschärft zum einen die Verkehrssituation in diesem Bereich erheblich und zum anderen steht dies eindeutig im Widerspruch zu den Aussagen des Bürgermeisters in den Ratssitzungen.
Deshalb fordern wir die Ausweisung als reines Wohngebiet.
- Das Bauvorhaben fügt sich aufgrund der Bauweise (Geschosszahl und Höhe) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Deshalb beantragen wir eine Reduzierung der Geschosszahl und der Firsthöhe. Die Höhe soll den unmittelbar benachbarten Gebäuden entsprechen. - Es sind nur Einzelhäuser im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 3 BauNVO als Hausformen zulässig.
Können zwei Gebäude mit insgesamt 23 Wohneinheiten als Einzelhäuser bezeichnet werden? - Das Bauvorhaben soll in einem Überschwemmungsgebiet gebaut werden. Nach Aussage der Unteren Wasserbehörde (Hado Reimringer), wurde in einem Vor-Ort-Gespräch mit dem Ortsbürgermeister von einer Bebauung abgeraten. Jede Bürgerin, jeder Bürger in Winnweiler weiß, dass diese Flächen im Park regelmäßig überflutet werden.
Mit dieser zusätzlichen Bebauung und mit den Starkregenereignissen, die aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten werden, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Hochwasser öfters und massiver auftreten werden. Anlieger oberhalb (Richtung Lohnsbachquartier) und unterhalb (insbesondere der neugebaute Kindergarten) dieses Plangebiets werden künftig die Folgen dieser Bebauung zu spüren bekommen.
Wir fordern zum einen ein meteorologisches Gutachten über Extremregen und deren Prognose.
Zum anderen fordern wir ein wasserwirtschaftliches Gutachten über die Folgen dieser Bebauung auf die Anlieger bachaufwärts und bachabwärts. Dabei soll auch geprüft werden, ob Retentionsflächen und wo Retentionsflächen die Folgen und somit die Hochwasser-Folgekosten für Anlieger mindern könnten. - Die Bebauung und Erschließung des Plangebietes bringt nachteilige Veränderungen auf die Abflussverhältnisse für das Oberflächenwasser mit sich.
Wer hat die Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung, um die Beeinträchtigung abzuwenden? Wie können die nachteiligen Abflussverhältnisse ausgeglichen werden?
Das wasserwirtschaftliches Gutachten soll auch diesen Aspekt ausführen. - Unter Punkt A10 werden die „erheblichen Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die im Zuge der Aufstellung der Satzung durch die zusätzliche Bodenversiegelung mit den jeweiligen Folgewirkungen auf Wasser-und (Mikro-) Klimahaushalt sowie Arten-und Biotoppotential oder auch das Landschaftsbild vorbereitet werden, sollen durch die Ausgleichsbepflanzungen A1 und A2 (Privates Pflanzgebot und Dachbegrünung) sowie die Ersatzmaßnahme E1 (Abbuchung Ökokonto) vollumfänglich kompensiert“.
Wer berechnet diesen modernen Ablasshandel? Können erhebliche Eingriffe durch Baumpflanzung irgendwo und durch Dachbegrünung die Umweltbelastung vor Ort kompensiert werden?
Auch hier fordern wir ein Umweltgutachten durch ein Fachbüro, das die Folgewirkungen auf Mikroklima und Wasserhaushalt untersucht. - Von einer zusätzlichen Bebauung außerhalb der Baufenster durch eingeschossige Nebengebäuden ist in einem Überschwemmungsbereich abzusehen.
Wir beantragen, diese zusätzliche Bebauung von Nebengebäuden unter A9b erwähnt, zu streichen. - Erhalt der Kleingartenkultur/Schrebergartenkultur
Vorhanden Kleingärten sollen aktiv in die Entwicklung des Ortskernes eingebunden. Mit einem naturnahen Konzept, die die Artenvielfalt an Blütenpflanzen und Kleinstlebewesen sichert, können solche Kleingärten eine Bereicherung für Flora und Fauna sein.
Eine Verlegung des Lohnsbachs im Gartenbereich soll nur mit Zustimmung der Gartenbesitzer erfolgen.
Wir beantragen den Erhalt aller zum heutigen Zeitpunkt ausgewiesenen Schrebergärten. - Die mit der Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes sollen dokumentiert und bewertet werden.
Wer dokumentiert und bewertet diese Veränderungen? In welcher Form werden diese Veränderungen dokumentiert?
Wir beantragen die Offenlegung dieser Dokumentation prominent auf der Homepage der Ortsgemeinde. - Der Park als „grüne Oase“ im Ortskern soll in seiner Funktion als Freizeit- und Erholungsfläche erhalten bleiben.
Durch die geplante Bebauung verliert der Park seinen heutigen Charakter. Insbesondere der idyllische Bachweg (für Tourist*innen ausgeschildert) wird seinen Charme verlieren. Durch die sehr hohen Gebäudekomplexe kommt es zu einer stärkeren Beschattung, die wiederum sich auf Mikroklima sowie auf Pflanzen und Tiere auswirken wird.
Wir beantragen das Thema Abschattung zu analysieren und im Umweltgutachten die Auswirkungen auf Flora und Fauna zu untersuchen. - „Mit der Entwicklung des Dorfgebietes gehen kleinräumig unbebaute Grünflächen(aktuell als Garten genutzt)verloren. Durch die direkte Nähe zum Lohnsbachpark, der als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt wird, bleibt die Erholungsfunktion jedoch erhalten, die Beeinträchtigung liegt in einem für die beabsichtigte Nutzung verträglichen Rahmen.“
Sollten diese Einschätzung nicht von Bürger*innen vorgenommen werden?
Deshalb beantragen wir eine Bürger*innenversammlung, in der alle Veränderungen klar verständlich, vollständig und ehrlich vorgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christa und Wolfgang Mayer
Neugasse 19
67722 Winnweiler