gesendet an Rheinpfalz, veröffentlicht am 21.01.2021
Stellungnahme zum Artikel „Bebauungsplan ein gutes Stück vorangebracht“ vom Samstag, 16. Januar 2021
Zur Berichterstattung über die Gemeinderatsitzung in Winnweiler möchte ich als betroffene Rätin um folgende Ergänzung und um Veröffentlichung bitten:
In dem Artikel wird über die Aufstellung des Bebauungsplans „Jakobstraße/Lohnsbachpark“ berichtet. Als fachkompetente Ansprechperson war auch Frau Rupp vom Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt bei der Sitzung mit Rederecht anwesend. Bedauerlicherweise hat Herr Schifferstein wichtige Argumente, die gegen eine Bebauung dieser Fläche mit zwei Mehrfamilienhäusern sprechen, in dem Artikel nicht erwähnt. Der Vollständigkeit halber sollen diese Argumente aufgeführt werden:
- Park als Erholungsraum
Vor allem von älteren Mitbürger*innen und jungen Familien wird der Park als Erholungsraum genutzt. Dies zeigt sich während des Lockdowns noch deutlicher.
- Überschwemmungsgebiet im Park
Im Hinblick auf den Klimawandel erfahren wir schon heute spürbare Veränderungen bezüglich der Anzahl von Starkregenereignissen und extremen Wetterlagen wie z.B. die Zunahme sogenannter Hundstage im Sommer. Vorausschauend und nachhaltig müssen deshalb unsere Beschlüsse sein. Es darf kein „WEITER SO!“ geben. - Künftig werden wir mehr Starkregenereignisse erleben. Deshalb ist es notwendig, insbesondere innerorts bestehende und ausgewiesene Überschwemmungsgebiete von Bebauung freizuhalten. Diese Fläche hinter der Sparkasse ist zum größten Teil solch ein Gebiet.
- Park als kühlende Fläche
Neben Starkregenereignissen werden extreme Hitzetage im Sommer unser Leben bestimmen. Kühlende Flächen im Ort sollten deshalb unbedingt erhalten bleiben. - Park als Grünfläche
Mit der Bebauung dieser Fläche mit zwei Mehrfamilienhäusern müssen für jede der 23 Wohneinheiten zwei Stellplätze geschaffen werden. 46 Parkplätze zusätzlich bedeuten einen enormen Flächenverbrauch mit einer entsprechenden Verdichtung dieser Fläche, den Wegfall von Grünfläche eventuell auch Bäumen und die Zunahme des Verkehrs im vorderen Bereich der verkehrsberuhigten Zone.
Aufgrund der angeführten Punkte habe ich den Antrag gestellt, die Häuserzahl zu reduzieren und die Höhe bzw. die Anzahl der Wohneinheiten einzuschränken. Bezüglich der Gebäudehöhe habe ich zum Vergleich das Gebäude der Sparkasse genannt. Weder der Ortsbürgermeister noch die Vertreterin der Planungsbüros konnten diese Angabe mit einer konkreten Höhe benennen. Deshalb entstand die Diskussion im Rat über die Höhe des Gebäudes.
Im Hinblick auf das Verfahren wurde uns, dem Ortsgemeinderat, zu Beginn des Verfahrens mitgeteilt, dass Änderungen im Laufe der nächsten Planungsschritte möglich seien. Im Artikel schreibt Herr Schifferstein, dass Herr Jacob klar machte, „dass Zusagen im Rahmen der Vorplanung gegenüber dem Investor eingehalten werden sollten“. Nun muss ich mich fragen, welche Zusagen hat der Ortsbürgermeister gegeben ohne die abschließende Beratung des Ortsgemeinderats abzuwarten? Welche Bedeutung haben dann noch die Stellungnahmen der betroffenen Anlieger, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange?